Mit der Erstreckung der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Bereich der DDR gilt das Aufgabenspektrum der gewerblichen Berufsgenossenschaften für die Bereiche der gewerblichen Wirtschaft der neuen Bundesländer und ihre aktiv Beschäftigten sowie für die ehemals dort Beschäftigten. Dies galt und gilt insbesondere auch für Leistungsansprüche, die aus früherer Tätigkeit herrühren und für die die Berufsgenossenschaften heute zuständig sind. Deshalb bestand und besteht aus Sicht der Berufsgenossenschaften die Notwendigkeit, bei der Prüfung von Leistungsfällen auf Daten und Unterlagen aus der früheren Beschäftigung zugreifen zu können. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) maß daher seit 1990 der Sicherstellung und langfristigen Archivierung von Unfall-, Expositions- und Gesundheitsdaten aus Betrieben und staatlichen Einrichtungen der 14 Bezirke der DDR und Ost-Berlin große Bedeutung bei. Die erforderlichen Maßnahmen wurden vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit – BIA koordiniert und fachlich betreut. Es galt, in enger Abstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der neuen Länder sowie unter Mitwirkung der für diesen Teil Deutschlands neu zuständigen Berufsgenossenschaften,
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