Wenn es nach Arbeitsunfällen zu einer Strafanklage kommt, geht es meistens um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern geht es um die zwei Schlusselbegriffe: Verursachung bzw. Zurechnung der Schadensfolge und Schuldhaftigkeit bzw. Fahrlässigkeit des Verhaltens. Doch was ist dem Angeklagten zurechenbar und was ist fahrlässig?
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