Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert, dass Unternehmen Explosionsschutz-Dokumente zu erstellen haben – wenn Explosionen eintreten können. Es gibt weder qualitative noch quantitative Vorgaben, wie das zu bewerkstelligen ist und es „erinnert“ einem auch niemand, diese Aufgabe anzugehen. Brandschutzbeauftragte sind aufgrund fehlender Vorgaben und fehlendem Wissen damit schnell überfordert. Dieser Beitrag soll Mut machen, ein Ex-Schutz-Dokument anzugehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-01 |
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