Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in ganz Europa wird durch eine Minimierung der Quarzfeinstaubexposition an Arbeitsplätzen in den betroffenen Branchen nachhaltig verbessert. Dies ist das erklärte Ziel des „Übereinkommens zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltender Produkte“. Das am 25. Oktober 2006 in Kraft gesetzte Übereinkommen wurde von den europäischen Branchen- und Gewerkschaftsverbänden ausgehandelt und wird von diesen auch eigenverantwortlich umgesetzt. In Deutschland unterstützen die Berufsgenossenschaften die Betriebe bei der Einführung und Berichterstattung.
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