Die Begleitung von psychisch belasteten Menschen nach Krisenereignissen erfolgt in Deutschland gemäß der Versorgungskette der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Innerhalb kürzester Zeit sind in der Regel die Kriseninterventions- und Notfallseelsorgeteams vor Ort, um potenziell Traumatisierte in den ersten Stunden nach dem Ereignis im Rahmen der Psychosozialen Akuthilfe zu unterstützen. Auch die langfristige hochschwellige Versorgung von Menschen mit bereits manifestierter Traumafolgestörung ist durch die Psychotherapie über Berufsgenossenschaften grundsätzlich gut geregelt. Allerdings besteht in Deutschland eine gravierende Versorgungslücke im mittleren, niedrigschwelligen Teil der Versorgungskette, der sogenannten Stabilisierungsphase, in den ersten Wochen nach dem Ereignis. Für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses stellt sich die Frage: Welche der aufgezeigten hoch- und niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung von Beschäftigten nach einem psychisch stark belastenden Ereignis ist für uns als Unternehmen besser?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-01 |
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