Der Beitrag schließt an eine kürzliche Abhandlung des Themas bei den „9. Erfurter Tagen“ (der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sowie des Landesverbandes Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften) am 6.12.2002 an. Die dort breit angelegten Ausführungen werden hier auf den Blickwinkel des Unfallversicherungsträgers bzw. des Sachbearbeiters (thesenhaft) konzentriert, aber auch für die Umsetzungspraxis teilweise ergänzt. Das Thema hat mit dem Gesetzesauftrag an die Rehabilitationsträger zur Vereinbarung gemeinsamer Empfehlungen über die Einbindung des Betriebsoder Werksarztes in die Erbringung von Teilhabeleistungen (§ 13 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX) sowie mit den zwischen den Verbänden der Unfallversicherungsträger und der fachlich betroffenen Arztgruppen abgeschlossenen Empfehlungen über eine Zusammenarbeit im Berufskrankheitenverfahren (vom 28.2.2002) in so weit eine ganz aktuelle Bedeutung erlangt.
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