Schon seit langem hat die Politik das Präventionsgesetz angekündigt, und die Diskussion um eine eigenständige Säule in der Sozialversicherung hält weiter an. Die ersten Etappen auf dem Weg zur Stärkung der Prävention – Empfehlungen des Runden Tisches und die Gründung des Deutschen Forums für Prävention und Gesundheitsförderung – wurden im ersten Teil der Reihe zum Präventionsgesetz (die BG 10/04) dargelegt.
Wie sich der Bund den Paradigmenwechsel vorstellt, kann man seit Mai 2004 aus den Eckpunkten „Nationale Aufgabe Prävention” erfahren. In dem vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) veröffentlichten Papier werden Ziele und Maßnahmen skizziert, die Prävention und Gesundheitsförderung neben Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege zu einem weiteren zentralen Handlungsbereich der gesundheitlichen Versorgung auszubauen. Im folgenden Beitrag werden diese Eckpunkte für ein Präventionsgesetz näher beschrieben und kommentiert.
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