Die Diskussion zur Stärkung der Prävention in der gesetzlichen Sozialversicherung wird seit langem geführt. Angefangen mit den Empfehlungen des Runden Tisches sowie der Gründung des Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförderung und fortgeführt in den Eckpunkten „Nationale Aufgabe Prävention“ wurde das Präventionsgesetz als eine eigenständige Säule in der gesamten gesetzlichen Sozialversicherung angekündigt. (Siehe Teil 1 und 2 der Reihe zum Präventionsgesetz in den Ausgaben 10 und 11/2004 von ‚die BG’). Ende 2004 hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Ankündigung wahrgemacht und am 6. Dezember 2004 einen ersten Entwurf des Präventionsgesetzes veröffentlicht. Wegen der Bedeutung dieses Vorhabens soll bereits der erste Referentenentwurf im folgenden Beitrag skizziert werden. Den Autoren ist bewusst, dass durch die folgenden parlamentarischen Beratungen noch materielle Änderungen zu erwarten sind.
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