Das Landgericht Ansbach hatte am 3. August 2012 über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Arbeiter eines Wanderzirkus fuhr am 13. Januar 2011 beim Aufbau der Ställe für das Winterlager in Budenheim bei Mainz mit einem Gabelstapler ein mit 20 – je 80 kg schweren – Absperrgittern beladenes Lagergerüst vor ein Zelt. Er hatte keinerlei Ausbildung und Befähigungsnachweis im Umgang mit Gabelstaplern (Staplerführerschein). Das stellte das Gericht aber nicht ausdrücklich fest, sondern fasste zusammen: „Mangels entsprechender Ausbildung unterschätzte er die objektiv erkennbare Gefahr des Umfallens der Absperrgitter nach vorne, als er den Gabelstapler so abstellte, dass das Lagergerüst auf den leicht nach vorne abgesenkten Gabelzinken knapp über dem Boden gehalten wurde.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-30 |
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