Am 22. Juli 2010 starb ein 19jähriger Auszubildender zum Flachglasmechaniker (im Urteil Björn S. genannt), als er sich bei der Arbeit in eine Glaskantenschleifmaschine beugte und tödlich eingeklemmt wurde. In einer Presseerklärung sagte das Landgericht Osnabrück, „die Lichtschranke der Maschine war ausgebaut, um die Produktivität zu erhöhen. Die ausgebaute Sicherheitsvorkehrung, die den Schleifvorgang unterbricht, sobald eine Person in den Arbeitsbereich gelangt, hätte den tödlichen Arbeitsunfall verhindert.“
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