Im Februar 2020 kam es in Berlin zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzungen. Ein Arbeitnehmer kehrte von einem Außentermin zu seinem Betrieb zurück. Die Betriebseinfahrt war jedoch durch einen LKW versperrt, dessen Fahrer auch trotz mehrfacher Aufforderung weiterhin dort parkte und die Zufahrt blockierte. Der Arbeitnehmer stellte daraufhin sein Auto anderweitig ab und erreichte zu Fuß das Betriebsgelände. Als er kurze Zeit später zur Wahrnehmung eines weiteren außerbetrieblichen Termins wieder zu seinem Auto zurückkehrte, kam es mit dem weiterhin die Einfahrt blockierenden LKW-Fahrer zu einer verbalen Auseinandersetzung, bei der der LKW-Fahrer den anderen Autofahrer wüst beschimpfte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-12 |
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