Die Kosten werden in der Kostenartenrechnung nach Arten, in der Kostenstellenrechnung nach Orten und in der Kostenträgerrechnung stück- oder zeitbezogen nach Leistungen ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Kalkulations- oder Steuerungsmodell der Kosten- und Leistungsrechnung. Beim Kalkulationsmodell werden die Selbstkosten der Fachdienstleistungen ermittelt. Beim Steuerungsmodell steht die Lenkung der Ressourcenverwendung im Mittelpunkt. Grundsätzlich ist die berufsgenossenschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung eine kalkulationsorientierte Vollkostenrechnung. Außerdem lassen sich steuerungsorientierte Teilkostenrechnungen durchführen. Bei vorherrschenden Kalkulationszwecken bietet sich eine Istkostenrechnung an. Steuerungszwecke rechtfertigen eine Plankostenrechnung. Es empfiehlt sich eine „flächendeckende“ Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung. Die einzelnen Rechnungen sind jedoch unterschiedlich detailliert ausgebaut.
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