Die Kosten werden in der Kostenartenrechnung nach Arten, in der Kostenstellenrechnung nach Orten und in der Kostenträgerrechnung stück- oder zeitbezogen nach Leistungen ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Kalkulations- oder Steuerungsmodell der Kosten- und Leistungsrechnung. Beim Kalkulationsmodell werden die Selbstkosten der Fachdienstleistungen ermittelt. Beim Steuerungsmodell steht die Lenkung der Ressourcenverwendung im Mittelpunkt. Grundsätzlich ist die berufsgenossenschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung eine kalkulationsorientierte Vollkostenrechnung. Außerdem lassen sich steuerungsorientierte Teilkostenrechnungen durchführen. Bei vorherrschenden Kalkulationszwecken bietet sich eine Istkostenrechnung an. Steuerungszwecke rechtfertigen eine Plankostenrechnung. Es empfiehlt sich eine „flächendeckende“ Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung. Die einzelnen Rechnungen sind jedoch unterschiedlich detailliert ausgebaut.
Seiten 22 - 25
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: