Die Novelle der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“) vom März 2022 hat zu erheblichen Verschiebungen im bis dahin bestehenden Gefüge geführt. Mit der Löschung der Regelungen zur Sicherheitsbeleuchtung und deren Integration in das im Übrigen weiter bestehende Regelwerk ging eine Novellierung beim Themenfeld „Fluchtwege und Notausgänge“ einher.
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