Im modernen Arbeitsschutz bilden technische Schutzmaßnahmen die Grundlage, um Gefährdungen möglichst direkt an der Quelle zu vermeiden oder zu minimieren. Nach dem gesetzlich verankerten TOP-Prinzip haben sie Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, da sie kollektiv wirken und das Risiko weitgehend unabhängig vom Verhalten der Beschäftigten reduzieren. Ihre Schutzwirkung entfaltet sich jedoch nur, wenn sie dauerhaft funktionsfähig bleiben und von den Beschäftigten akzeptiert werden. Gleichzeitig können technische Schutzeinrichtungen ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln und dadurch riskantes Verhalten begünstigen.
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