Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend, weil der Freispruch nur „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) erfolgte – ohne den Pflichtenumfang der Fachkraft und sein mögliches Verschulden zu diskutieren.
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