In der Betriebssicherheitsverordnung verbirgt sich der § 4, Abs. 4, der ausspricht, was im Arbeitsschutz längst alle Beteiligten wissen: Bei der Arbeit sind vor allem die Handlungen des Menschen zu betrachten, um Arbeitssysteme sicher zu gestalten. Erst durch Handlungen entstehen Fehler, aus häufigen Fehlern werden arbeitsbedingte Erkrankungen. Ein schwerer Fehler kann einen Unfall verursachen: Schaden entsteht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-02 |
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