Am 1. Januar 2008 tritt in der Tschechischen Republik ein neues Unfallversicherungsgesetz in Kraft. Die gesetzliche Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird der öffentlichen, selbstverwalteten Sozialversicherungsanstalt CSSZ übertragen, die bisher bereits u.a. die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung verwaltet. Tschechien hat sich damit ausdrücklich gegen eine Privatisierungslösung und für das mitteleuropäische BG-System entschieden.
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