Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2010 die Betriebsprüfung in der Unfallversicherung auf die Rentenversicherung übertragen. Das UVMG sollte ursprünglich nur genutzt werden, einige Unklarheiten des § 166 Abs. 2 SGB VII i.d.F. des MEG II zu beseitigen und weitere Begleitregelungen zu schaffen. Im Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens (I), wurden nicht nur Art und Umfang der Durchführung der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung geregelt (II), sondern auch die Pflichten der Unternehmer im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung ab 1.1.2009 erweitert (III). Durch diese Meldungen soll ab 2012 dann auch der Lohnnachweis nach § 165 SGB VII ersetzt werden (IV).
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