Als professioneller Rückversicherer begleitet die Münchener Rück seit einigen Jahren Privatisierungsprozesse in dieser Branche. Die Erfahrung lehrt, dass trotz unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen die Versicherungsgesellschaften meist vor vergleichbaren Problemen bei der Schadenreservierung stehen.
Die Ermittlung angemessener Schadenreserven ist ein sehr komplexes Thema, welches den Rahmen dieses Vortrages sprengen würde. Ich werde mich daher auf einen wichtigen Aspekt beschränken – den der Unterschätzung der erwarteten Schäden bei der Festlegung der Schadenreserve. Die Frage der zutreffenden Schätzung von erwarteten Schadenkosten ist besonders dann wichtig, wenn mit der Privatisierung auch der Übergang vom Umlageverfahren zu einem Kapitalisierungsverfahren erfolgt.
Anm.: in einem Kapitalisierungsverfahren muss der Versicherer für alle Schäden, die bei Risiken, welche innerhalb eines bestimmten Jahres bei ihm versichert waren (Zeichnungsjahr), angefallen sind, Schadenreserven stellen, die auch die Abwicklung des letzten Schadenfalles und die Ausbezahlung der letzten Rente beinhalten.
Mangelnde Erfahrungswerte und fehlende Reservierungsrichtlinien sind typisch für Märkte mit neu privatisierter Arbeiterunfallversicherung. Dies kann leicht zu einem Teufelskreis führen:
1. Unterschätzung / Unterreservierung für in frühen Jahren angefallene Schäden,
2. ungenügende Berücksichtigung der tatsächlichen Schadenkosten bei der Festlegung der Versicherungsprämie in den Folgejahren,
3. verspätete Meldung von Schäden,
4. Verlust der finanziellen Stabilität.
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