Eine der zentralen gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherungsträger ist es, die Unternehmen daraufhin zu überwachen, ob sie die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten treffen. Dies stellt an die technischen Aufsichtsdienste der gewerblichen Berufsgenossenschaften hohe Anforderungen. Unser Beitrag stellt Handlungsanleitungen vor, anhand derer die technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften ihren gesetzlichen Auftrag auf gesicherter Rechtsgrundlage erfüllen können.
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