Eine der zentralen gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherungsträger ist es, die Unternehmen daraufhin zu überwachen, ob sie die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten treffen. Dies stellt an die technischen Aufsichtsdienste der gewerblichen Berufsgenossenschaften hohe Anforderungen. Unser Beitrag stellt Handlungsanleitungen vor, anhand derer die technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften ihren gesetzlichen Auftrag auf gesicherter Rechtsgrundlage erfüllen können.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.