Wenig überraschend ist, dass zahlreiche für die Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in der Praxis wichtigen Einzelfragen des SGB IX in den ersten Jahren nach Inkrafttreten teilweise sehr umstritten waren. Einige der bedeutendsten Fragen hat das Bundesarbeitsgericht mittlerweile verbindlich entschieden. Andere werden noch schrittweise vor den Gerichten verhandelt; die positive Seite dieser rechtlichen Interpretationsmöglichkeiten sind die damit verbundenen Spielräume, die die betrieblichen Akteure, allen voran der Arbeitgeber und die Betriebs- bzw. Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen können. Nachfolgend werden als Hilfestellungen für die Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zunächst die zwischenzeitlich geklärten Fragen kurz beschrieben. Es folgt die Darstellung der wichtigsten ungeklärten Fragen mit dazugehöriger Einschätzung.
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