Bei oberflächlicher Betrachtung erscheint die gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz sehr eng mit der deutschen verwandt. In der klassischen Einteilung nach den steuerfinanzierten Beveridge-Systemen (Großbritannien und Nordirland sowie die Republik Irland), den Systemen mit kommerziellen Versicherern (Finnland, Belgien, Portugal und – eingeschränkt – im gemischten dänischen System) und den beitragsfinanzierten Bismarck-Systemen (Deutschland, Österreich, Luxemburg und geringer ausgeprägt in Frankreich und Italien) gehört die Schweiz zu den Bismarck-Systemen. Der wichtigste Träger, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) in Luzern, wird drittelparitätisch von Sozialpartnern und Regierung verwaltet und hat Zuständigkeiten im Bereich von Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Die Berufsunfallversicherung wird ausschließlich durch risikogestaffelte Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Gleichwohl gibt es interessante Unterschiede, insbesondere die sog. Nichtberufsunfallversicherung, auf die neben dem folgenden Systemüberblick besonders eingegangen wird.
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