Wenn eine Firma ihrer Belegschaft ein bezahltes Fahrsicherheitstraining auf einem ADAC-Verkehrsübungsplatz anbietet, stellt sich die Frage, ob die teilnehmenden Personen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden. Wie kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) mit seinem Urteil vom 14.12.2021 – L 15 U 311/20 – entschieden hat, ist dies nicht immer der Fall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.11.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-01 |
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