Wenn eine Firma ihrer Belegschaft ein bezahltes Fahrsicherheitstraining auf einem ADAC-Verkehrsübungsplatz anbietet, stellt sich die Frage, ob die teilnehmenden Personen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden. Wie kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) mit seinem Urteil vom 14.12.2021 – L 15 U 311/20 – entschieden hat, ist dies nicht immer der Fall.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.