Alter Tradition folgend müssen sich Jugendliche grundsätzlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn sie in das „Berufsleben“ eintreten. Weiterhin sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Folgeuntersuchungen vorgesehen. Fraglich ist in der heutigen Zeit, ob es sich um ein überflüssiges Relikt handelt oder ob es weiterhin der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dient. Dies wird letztendlich die Disziplin der Medizin beantworten müssen. Nachfolgend sollen daher im Schwerpunkt lediglich die rechtlichen Grundlagen der „Jugendarbeitsschutzuntersuchungen“ erörtert und diskutiert werden.
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