Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber bei der Unterweisung sich sprachlich an den Arbeitnehmer anpassen und notfalls übersetzen muss oder ob er vom Arbeitnehmer Deutschkenntnisse verlangen kann. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgericht könnte die Akzente etwas verschieben.
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