Als die gewerblichen Berufsgenossenschaften im Zuge der deutschen Einheit die Verantwortung auch für die sozialrechtlichen Folgen der sowjetisch-deutschen Aktiengesellschaft Wismut mit übernahmen, war sich zunächst wohl keiner der Größe der Aufgabe und der Größe der Verantwortung bewusst. Die SDAG Wismut die innerhalb der DDR als Staat im Staate getrennt von allen ansonsten überfassenden staatlichen Einrichtungen geführt wurde, besaß ein eigenes Sozialversicherungssystem mit teilweise eigenen Regelungen und Prinzipien. Das Unternehmen war weitgehend von den staatlichen Steuerungen und Informationen der DDR abgekoppelt. Ein Ausdruck hierfür mag die Tatsache sein, dass sich im Einigungsvertrag keinerlei Hinweis für die Existenz der eigenen Sozialversicherung Wismut findet.
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