Das Arbeitsschutzgesetz lässt keinen Zweifel: der Arbeitgeber bzw. Unternehmer trägt die Gesamtverantwortung, wenn es um die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter geht. Aber wie steht es um die anderen Führungskräfte und die „einfachen Mitarbeiter“, insbesondere bei Regelverstößen und damit zusammenhängenden Unfällen?
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