Die fortschreitende elektronische Datenverarbeitung (EDV) hat es mit sich gebracht, dass Büroarbeit nicht mehr nur vorrangig orts- und zeitbestimmt in den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Büroräumen erledigt werden muss, sondern dass dies vielmehr in immer weitergehendem Maße auch im privaten Wohnumfeld erfolgen kann, am häuslichen Telearbeitsplatz bzw. im Home-Office. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Unfall, dann war dieser bisher grundsätzlich nicht als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-05 |
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