Schadenersatzansprüche nach § 116 SGB X sind nicht immer einfach durchzusetzen. Bei Schadensfällen ist es oftmals unklar, wer sie verschuldet hat. Die Frage des Mitverschuldens oder der Mithaftung spielt hier eine wesentliche Rolle. Besonderen Raum nehmen dabei – insbesondere bei Verkehrsunfällen – Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen ein. Die meisten dieser Verhandlungen führen dazu, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht notwendig sind. Immer gelingt das aber nicht. Wie zweckmäßigerweise hier vorgegangen wird, sollen die nachfolgenden Ausführungen zeigen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.