Mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches Teil VII im Jahr 1996 wurde der Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften bestätigt und um die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Ziel dieses Beitrags ist es, den Stand der bisher erfolgten Umsetzung dieses erweiterten Auftrags zu reflektieren. Der Text basiert auf einer vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften durchgeführten Bestandsaufnahme bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Ausfüllung des erweiterten Präventionsauftrags, einer Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit den Krankenkassen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie einer derzeitig erarbeiteten programmatischen Position zur berufsgenossenschaftlichen Prävention.
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