Am 1.7.2011 ist neben verschiedene ähnliche bzw. vergleichbare Dienste dieser Art der neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) getreten, der zu diesem Zeitpunkt den bisherigen Zivildienst abgelöst hat. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie die Angehörigen aller dieser unterschiedlichen Freiwilligendienste eigentlich unfallversichert sind und wer für etwaige Aufwendungen eintreten muss. In Betracht kommen hier generell entweder Beiträge von Unternehmern an die Berufsgenossenschaften oder – bei einer Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, beispielsweise der Unfallkassen, – eine Finanzierung durch Steuermittel.
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