Die Sozialgerichtsbarkeit hat sich in den vergangenen Jahren schon oft mit der Frage beschäftigen müssen, ob das Betanken eines Kraftfahrzeugs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht oder ob das Tanken eine rein privatwirtschaftliche Vorbereitungshandlung darstellt, die vom Versicherungsschutz nicht erfasst wird. So hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30.1.2020 – B 2 U 9/18 R – gerade wieder entschieden, dass ein Unfall beim Auftanken eines PKW grundsätzlich nicht als Arbeitsunfall/Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versichert ist. Dabei war es um folgenden Sachverhalt gegangen: Eine Arbeitnehmerin, deren Weg von bzw. zur Arbeitsstätte ca. 75 km betrug, hatte nach der Beendigung der Arbeit ihr Fahrzeug bestiegen, um nach Hause zu fahren. Beim Start des Motors war erstmalig ein Tank-Warngeräusch ertönt und es war eine Anzeige aufgeleuchtet, wonach sich im Tank nur noch eine Reservemenge an Kraftstoff für eine Reichweite von 70 km befand. Die Arbeitnehmerin war daraufhin zur nächstgelegenen Tankstelle gefahren, um ihren PKW aufzutanken. Nach der Beendigung des Tankvorgangs war sie auf dem Weg zur Kasse auf einem Treibstofffleck ausgerutscht und hatte sich u. a. eine Sprunggelenksfraktur rechts zugezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-02 |
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