Das Aufsuchen einer Tankstelle mit dem eigenen Pkw wird grundsätzlich dem privaten unversicherten Lebensbereich zugeordnet, auch bei Fahrten von und zur Arbeitsstelle, wie beispielsweise in dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.01.2020 – B 2 U 9/18 R – ausgeführt. Jüngst hat jedoch das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil vom 11.12.2023 – L 2 U 27/23 – festgestellt, dass der Unfallversicherungsschutz bei einem Tankstopp nicht entfallen muss, wenn ein Privatfahrzeug dienstlich genutzt wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-10 |
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