In den vergangenen Monaten hatte das Bundessozialgericht (BSG) mehrfach Gelegenheit, zu den formalen Feststellungen und Entscheidungen durch Verwaltungsakte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie zu den funktionalen und sachlichen Zuständigkeiten Stellung zu nehmen. Vorab ist hier zu beachten, dass es seit dem 1.1.2011 nur noch folgende neun gewerbliche Berufsgenossenschaften gibt – nachdem deren Zahl sich für viele Jahre auf 35 belaufen hatte und früher sogar bis zu 67 betrug (vgl. dazu Becker, Die neue „BG-Welt“, Die BG 2011, 25 ff., mit vergleichender Übersicht der neuen und der bisherigen Berufsgenossenschaften).
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