In der Bundesrepublik hat eine Debatte über Aufgaben und Zuständigkeiten der beiden Träger des deutschen Arbeitsschutzes, des Staates und der gesetzlichen Unfallversicherung, eingesetzt. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften als ein Zweig der Unfallversicherungsträger müssen sich der politischen Diskussion über ihre künftige Rolle im Arbeitsschutz und über die Schwerpunktsetzung in der Prävention stellen. Sie tun dies offen und engagiert und haben längst aus eigener Initiative die Entwicklung neuer Perspektiven aufgegriffen.
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