In den Veröffentlichungen staatlicher Stellen wie auch der Berufsgenossenschaften zum Berufskrankheiten-Geschehen werden oft nur die Verdachtsanzeigen sowie die anerkannten BKen bzw. die neuen BK-Renten ausgewiesen. Der eklatante Unterschied zwischen der Zahl der Anzeigen auf Verdacht und der anerkannten Berufskrankheiten suggeriert aber, dass die Berufsgenossenschaften die überwiegende Mehrzahl der Fälle ablehnen. Dabei ermöglicht die Datenlage in der BK-DOK schon seit Jahren eine differenziertere Betrachtung und Ausweisung des BK-Geschehens. Diese Möglichkeiten können auch zweckgerichtet für die Darstellung der Präventionserfolge der Berufsgenossenschaften genutzt werden.
Schließlich bieten die meisten Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren die Möglichkeit zur Verbesserung der Prävention – bezogen auf den konkreten Fall, auf den entsprechenden Betrieb oder sogar auf die ganze Branche.
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