Im öffentlichen Bereich und auch unter Experten bestehen unterschiedliche Auffassungen über die Frage, in welchem Umfang bestimmte Einwirkungen am Arbeitsplatz als humankanzerogen einzustufen sind. Dies gilt sowohl für die Prävention bösartiger Neubildungen als auch für die Zusammenhangsbeurteilung zwischen kanzerogenen Einwirkungen an den verschiedensten Arbeitsplätzen und der Entstehung von Malignomen.
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