D er Grundsatz ist einfach: Privates, eigenwirtschaftlich motiviertes Telefonieren steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ist aber ein Betriebsbezug gegeben bzw. erfolgt das Telefonieren im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit nach §§ 2 ff. SGB VII, dann besteht Unfallversicherungsschutz. Dazu bietet die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18.10.2018 – S 8 U 207/16 – ein aktuelles Beispiel.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-04 |
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