Am 27. April 2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die EU-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung veröffentlicht. Diese Richtlinie enthält einerseits Regelungen wie die zum Laserstrahlenschutz, die in Deutschland schon seit vielen Jahren angewendet werden, andererseits aber auch völlig neue Anforderungen im Bereich der inkohärenten optischen Strahlung. Insbesondere auf diese neuen Anforderungen werden sich die Betriebe und die im Arbeitschutz Tätigen zukünftig einstellen müssen.
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