In der Theorie ist die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) klar geregelt: neutral, unabhängig, ausschließlich dem Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus, hier gilt öfter: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“ Die Sifa steht wie alle Beschäftigten in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu dem Unternehmen, da dieses für den Lebensunterhalt sorgt. Diese Loyalität und Abhängigkeit beeinflussen beträchtlich Gestaltungsspielräume, Durchsetzungskraft und Wahrnehmung im Unternehmen. Wenn Arbeitsschutz als hinderlich, teuer oder bürokratisch wahrgenommen wird, fehlt häufig ein verankertes Sicherheitsdenken innerhalb der Organisation. In solchen Fällen wird Arbeitsschutz nicht als Bestandteil der Firmenphilosophie oder der unternehmerischen Verantwortung verstanden, sondern eher als gesetzliche Pflicht mit zusätzlichem Aufwand. Hinzu kommt eine zweckorientierte Anpassung an die jeweilige Lage. Die eigene Haltung wird oft den Erwartungen des „Zahlers“ angepasst, selbst wenn diese nicht der „persönlichen Meinung“ entspricht. Sich davon abzugrenzen, erfordert klare Grenzen, finanzielle Unabhängigkeit und Mut zur eigenen Haltung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-10 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
