Allgemein ist anerkannt, dass dem Arbeitgeber umfangreiche Fürsorgeverpflichtungen seinen Beschäftigten gegenüber obliegen. Konkretisiert werden diese heutzutage im Wesentlichen durch öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften. Fraglich bleibt in Einzelfällen allerdings, wie weit diese im konkreten Fall reichen. Nachfolgender Beitrag erläutert, wie weit arbeitsschutzrechtliche Fürsorgeverpflichtungen eigentlich gehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-02 |
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