Die Gefährdungsbeurteilung stellt ein zentrales Element des modernen Arbeitsschutzes dar und ist tief im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verwurzelt. Nach § 5 des ArbSchG zur „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Diese Verpflichtung bildet ein Drittel der umfassenden Anforderungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die auch die Analyse von Belastungen und Ressourcen einschließt. Ziel ist es, auf Basis dieser Bewertungen geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen, nicht nur um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu verhindern, sondern auch, um eine gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung zu gestalten.
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