Die Gründe für Arbeitsunfähigkeit sind vielzählig. Sie reichen von Unfällen, über körperliche Erkrankungen bis hin zu seelischen Krankheiten. Mitarbeitende können dann für eine längere Zeit ausfallen und das stellt die Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an.
Das BEM ist durch die Verankerung im Sozialgesetzbuch (SGB) verpflichtend geworden. Dies hat nicht nur zu einer flächendeckenden Verbreitung dieses Ansatzes geführt, sondern auch vielen Arbeitnehmenden geholfen, den Weg zurück an ihren alten oder einen für sie angepassten Arbeitsplatz erfolgreich zu meistern. Praxisleitfäden, Handlungsanweisungen oder auch Betriebsvereinbarungen legen über den Gesetzestext hinaus fest, unter welchen Rahmenbedingungen ein BEM stattzufinden hat. Aber was sorgt in der Praxis für ein erfolgreiches BEM und welche „Zahnräder“ müssen ineinandergreifen, damit das Konzept nicht „zahnlos“ daherkommt, sondern betriebliche Wiedereingliederungen ein effizientes Mittel des Betrieblichen Sozialwesens sind?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-06 |
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