Neue Arbeitsformen finden zunehmende Verbreitung. Das gilt insbesondere für die Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung). Im Ausland ist dies besonders stark sichtbar: Die zwei weltweit größten Unternehmen – von der Zahl der Mitarbeiter her – sind Zeitarbeitsunternehmen. Auch bei uns setzt sich diese Arbeitsform immer mehr durch. Bei der Auswahl und dem Einsatz von Zeitarbeitskräften sind die Belange des Arbeitsschutzes von Anfang an zu berücksichtigen. Verleiher und Entleiher müssen dabei eng zusammenwirken, beide sind zur Kooperation im Arbeitsschutz verpflichtet. Unser Beitrag erläutert einige Punkte, die zu beachten sind, damit auch zukünftig Arbeitssicherheit für die Beschäftigten gewährleistet werden kann.
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