Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen unterliegen besonderen Voraussetzungen. Vor Beginn der Arbeiten benötigt man, wie für alle Tätigkeiten, eine Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung, die am besten immer zusammen mit den Mitarbeitern erstellt wird. Dabei gilt es anhand der Maßnahmenhierarchie zuerst technische Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Sollte dies aufgrund wirtschaftlicher oder baulicher Gegebenheiten nicht möglich sein, folgen organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen sind oft bauliche Bedingungen, wirtschaftliche Aspekte, die Häufigkeit der Nutzung bzw. des Zugangs und letztlich auch die Erfahrung der Mitarbeiter im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
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