Mit dem Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes am 1. Dezember 2011 wurden eine Reihe neuer Regelungen und Begriffe eingeführt. In mehrfacher Hinsicht haben diese Regelungen den Marktüberwachungsbehörden eine Arbeitserleichterung gebracht, dennoch sind sie bei der Auslegung des Gesetzes auf weitere Hilfen, wie Leitlinien, Handlungsanleitungen und Interpretationspapiere angewiesen.
Von besonderer Bedeutung ist auch die LASI-Veröffentlichung LV 36, die derzeit überarbeitet und an die neue Gesetzgebung angepasst wird. Sie regelt unter anderem auch die Zusammenarbeit mit den für die Betriebssicherheit zuständigen Institutionen, auf deren Unterstützung die Marktüberwachungsbehörden beim Auffinden unsicherer Produkte und insbesondere Arbeitsmittel angewiesen sind. Am Fallbeispiel eines Brückenbesichtigungswagens werden die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden und die Mitwirkung der für die Betriebssicherheit zuständigen Organisationen dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-05 |
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