| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-01 |
+++ Klimaschutz braucht neuen Schub +++ Umfrage zur Nutzung von Lkw-Fahrerassistenzsystemen +++ BGM-Förderpreis 2026: Jetzt Ideen entwickeln und Förderung sichern +++ Forschungsprojekt GrAIfbAR +++ Berlin Battery Lab eingeweiht: Gemeinsame Forschung an Natrium-Batterien +++ Krankenstand leicht zurückgegangen +++ Menschen mit Behinderung erleben doppelt so oft Diskriminierung +++ Neue DIN-Norm zur Gleichstellung veröffentlicht +++ Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten +++ VBG-Mitgliedsbeitrag stabil +++ BG Verkehr senkt Beitragsfuß +++ 2026 auch SBV-Wahl im Fokus +++ Mehr Gewalt gegen Lehrkräfte +++ Bayern kassiert Klimaziel +++ Grüner Stahl: SuSteelAG gelingt wasserstoffbasierte Erzreduktion im Industriemaßstab +++ Bundesregierung beschließt Teilzeit-Krankschreibung +++ WHO stuft Nachtarbeit als wahrscheinlich krebserregend ein +++ Chemikalien in Kosmetik: EU-Parlament stimmt für gelockerte Regeln +++ DGUV Vorschrift 15 außer Kraft +++ Kontroverse um Krankschreibung erst ab Tag vier +++ Neue EU-Normen für zivile Explosivstoffe erhöhen Sicherheit für Infrastrukturprojekte +++ Long Covid betrifft bis zu 15 Millionen Menschen +++
Im August 2025 wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ (ASR A5.1) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.
Bereits in den 70er-Jahren waren Bürolandschaften im Trend. Doch erst mit der Entwicklung des „Activity-Based Workingspace“ (ABW), des „aktivitätsbasierten Arbeitsplatzes“, entstand ein an die New Work der Globalisierung und Digitalisierung angepasstes Büro.
Hinweis/Disclaimer: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Wer an Barrierefreiheit denkt, hat meist Rollstuhlrampen und breite Türen vor Augen. Doch diese Sichtweise greift zu kurz. In der betrieblichen Praxis umfasst Barrierefreiheit weit mehr: von der digitalen Zugänglichkeit über verständliche Kommunikation bis hin zu Arbeitsumgebungen, die auch für Menschen mit sensorischen oder kognitiven Besonderheiten funktionieren.
Der Artikel beleuchtet die Rolle des Betriebsrats im Arbeitsschutz als Zusammenspiel von Arbeitgeberpflichten und betrieblicher Mitbestimmung. Während der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich bleibt, kommt dem Betriebsrat eine zentrale Funktion bei der Überwachung, Mitwirkung und insbesondere bei der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen zu.
Während der Rechtsanwender auf sicherem Boden steht, wenn der Gesetzgeber einen Begriff wie etwa „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ oder auch „Barrierefreiheit“ in einem Gesetz selbst klar definiert, beginnt die Kunst des Juristen immer dann, wenn es um unbestimmte Rechtsbegriffe geht, wie etwa „unverhältnismäßig“, „geeignet“ oder „wesentlich“.
In dieser Rubrik stellt Ihnen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten.
Prof. Dr. jur. Eberhard Jung stellt Ihnen Rechtsthematiken vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant sind.
+++ Vom Workshop zur Veränderung: „Fair Wear Works“ zeigt, wie nachhaltiger Textileinkauf gelingen kann +++ Gefährliche Zecken- und Mückenstiche: Myxal Insect Protect schützt Outdoor-Worker zuverlässig +++
KI hält zunehmend Einzug in die Gefährdungsbeurteilung und verspricht schnellere Analysen, präzisere Vorschläge und entlastete Fachkräfte. Doch je digitaler die Werkzeuge, desto wichtiger bleibt der menschliche Blick für den betrieblichen Kontext.
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