Rechtskommentar zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) – Teil 2
In Teil 1 wurde hauptsächlich der Anwendungsbereich der PSA-BV umschrieben. Teil 2 befasst sich mit den konkreten Pflichten bei der Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung.
Die Rechtskommentierung erfolgt in Bezug auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV). Die PSA-BV beruht auf europäischen Vorgaben. Konkret handelt es sich um die Umsetzung der dritten Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 16 Abs. 2 RL 89/391/EWG. Die europäische Richtlinie „über Mindestvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ wurde durch die PSA-BV in nationales Recht umgesetzt und trat am 20.12.1996 in Kraft. Ihre nationale Ermächtigungsgrundlage beruht auf den §§ 18, 19 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.11.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-10-31 |