Wenn in absehbarer Zeit gem der Planung des ASTA und des BMAS drei weitere ASRen (A1.5/A1.2 Fubden, A3.7 Lrm und A4.1 Sanitrrume) barrierefrei novelliert werden, haben drei Viertel aller ASRen ein eigenes Inklusions-Reglement.
Mit dieser nach Zeit und Umfang wohl ausgesprochen optimistischen Vorhersage hatte der Autor anhand eines ASTAProtokolls vom November 2020 (!) bereits im Sptsommer des Jahres 2021 (!) Ergnzungen bei den Regelungen zur Barrierefreiheit von Arbeitssttten angekndigt, die vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) aber erst im Mai 2025 und dann auch nur teilweise umgesetzt wurden: Technische Regeln zur barrierefreien Gestaltung von Fubden als nunmehr 11. Anhang zur ASR V3a.2.1
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