In den letzten 10 Jahren haben sich im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) in Sachen „Arbeitsschutzgesetzgebung“ erhebliche Veränderungen ergeben. Die Probleme, die es dabei zu bewältigen galt, resultieren hauptsächlich in dem ständigen Wechsel des Arbeitsplatzes, den die Leiharbeitnehmer branchenspezifisch durchführen: Im Unterschied zu ihren „normalen“ Kollegen wechseln diese Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz durchschnittlich vier- bis sechsmal im Jahr. Daraus ergeben sich spezielle Probleme des Arbeitsschutzes. Nach einem anerkannten Erfahrungssatz sind Beschäftigte mit wechselnden Arbeitsplätzen im Vergleich zu Arbeitnehmern mit einem festen Arbeitsplatz einer deutlich höheren Gefährdung ausgesetzt. Das zeigen auch die Zahlen der meldepflichtigen Unfälle, die in der Branche der Zeitarbeit deutlich höher liegen, als in vergleichbaren Unternehmen mit einem festen Mitarbeiterstamm.
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